Beiträge
Es gibt die Möglichkeit einer Beitragswahl, falls Du Deine Sparbeiträge
erhöhen oder reduzieren möchtest. Normalerweise wird das Beitragsschema "Standard" angewendet, Du kannst aber das Schema "Minimum" wählen, um tiefere Beiträge zu bezahlen. Die Arbeitgeberbeiträge sind nicht vom gewählten Schema abhängig.
Wenn Du Dein Betragsschema anpassen
möchtest, schreibe bitte ein Email an hp@avadis.ch. Die Änderung wird
frühestens im Folgemonat
Unsere Pensionskasse folgt dem Beitragsprimat. Das bedeutet, dass die Pensionskassenbeiträge als altersabhängiger Prozentsatz Deines Lohns definiert sind und auf Deinem monatlichen Lohnausweis ausgewiesen werden. Die Beiträge bestehen aus Spar- und Risikobeiträgen.
Sparbeiträge
Alle Sparbeiträge (d.h. Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge) werden in Dein individuelles Alterskonto
einbezahlt, dass jedes Jahr mit einem bestimmten Zinssatz verzinst wird.
Der Bundesrat legt die BVG-Mindestverzinsung fest, der Stiftungsrat
legt fest, wieviel es konkret für die HP Pensionskasse ist. Du findest
die Angaben zur Verzinsung der letzten Jahre hier.
Bei der Pensionierung wird dieses Altersguthaben entweder als
Einmalzahlung ausbezahlt oder in eine Rentenzahlung umgewandelt. Wenn Du
HP verlässt, wird Dein angespartes Guthaben in die Pensionskasse Deines
neues Arbeitgebers überwiesen.
Zusatzbeiträge
Zusätzlich zu den Sparbeiträgen bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch Risikobeiträge, um den Versicherungsschutz der Pensionskasse gegen Tod und Invalidität zu finanzieren. Diese Beträge sind ebenfalls als Prozentsatz des Lohns definiert und sind für alle versicherten Personen gleich: Die Arbeitnehmer bezahlen 1% und der Arbeitgeber 2%.