Beiträge

Es gibt die Möglichkeit einer Beitragswahl, falls Du Deine Sparbeiträge erhöhen oder reduzieren möchtest. Normalerweise wird das Beitragsschema "Standard" angewendet, Du kannst aber das Schema "Minimum" wählen, um tiefere Beiträge zu bezahlen. Die Arbeitgeberbeiträge sind nicht vom gewählten Schema abhängig.

Wenn Du Dein Betragsschema anpassen möchtest, schreibe bitte ein Email an hp@avadis.ch. Die Änderung wird frühestens im Folgemonat

Unsere Pensionskasse folgt dem Beitragsprimat. Das bedeutet, dass die Pensionskassenbeiträge als altersabhängiger Prozentsatz Deines Lohns definiert sind und auf Deinem monatlichen Lohnausweis ausgewiesen werden. Die Beiträge bestehen aus Spar- und Risikobeiträgen.

Sparbeiträge

Alle Sparbeiträge (d.h. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) werden in Dein individuelles Alterskonto einbezahlt, dass jedes Jahr mit einem bestimmten Zinssatz verzinst wird. Der Bundesrat legt die BVG-Mindestverzinsung fest, der Stiftungsrat legt fest, wieviel es konkret für die HP Pensionskasse ist. Du findest die Angaben zur Verzinsung der letzten Jahre hier.
Bei der Pensionierung wird dieses Altersguthaben entweder als Einmalzahlung ausbezahlt oder in eine Rentenzahlung umgewandelt. Wenn Du HP verlässt, wird Dein angespartes Guthaben in die Pensionskasse Deines neues Arbeitgebers überwiesen.

Zusatzbeiträge

Zusätzlich zu den Sparbeiträgen bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch Risikobeiträge, um den Versicherungsschutz der Pensionskasse gegen Tod und Invalidität zu finanzieren. Diese Beträge sind ebenfalls als Prozentsatz des Lohns definiert und sind für alle versicherten Personen gleich: Die Arbeitnehmer bezahlen 1% und der Arbeitgeber 2%.