Todesfall-Leistungen
Falls Du als aktiver Versicherter der HP Pensionskasse stirbst, erhält Dein Ehegatte/Lebenspartner und/oder Kinder Hinterlassenenleistungen von der Pensionskasse:
- eine Ehegatten-/Lebenspartnerrente in Höhe von 40% Deines versicherten Lohns
- eine Waisenrente in der Höhe von 15% Deines versicherten Lohns pro Kind (bis Alter 18 bzw. 25 wenn in Erstausbildung)
- ein Todesfallkapital.
Hinterlassenenleistungen sind allenfalls an Bedingungen geknüpft, bitte prüfe, ob Du alles nötige erledigt hast.
Bedingungen für eine Ehegatten-/Lebenspartnerrente
Grundsätzlich gelten für eine Ehegatten-/Lebenspartnerrente folgende Bedingungen:
a. der Partner muss für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen, oder
b. er hat das 40. Altersjahr zurückgelegt und die Ehe hat mindestens
drei Jahre gedauert. Die Dauer einer Partnerschaft gemäss Art. 17 wird
an die Ehedauer angerechnet.
Ist der überlebende Ehegatte mehr als zehn Jahre jünger als die versicherte Person und hat die Ehe weniger als 10 Jahre gedauert, wird die Ehegattenrente für jedes die Differenz von zehn Jahren übersteigende ganze Jahr um je 1.5% der vollen Ehegattenrente gekürzt.
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR EINE LEBENSPARTNER-RENTE:
- schriftliche Meldung des Partners zu Lebzeiten an die Pensionskasse
- Notariell beglaubigter Unterstützungsvertrag
- die versicherte und die begünstigte Person sind unverheiratet ohne juristischen Gründe
- eine nachweisbar mindestens 5 Jahre dauernde feste und ausschliessliche Zweierbeziehung unmittelbar vor dem Tod, oder verantwortlich für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder
- die begünstigte Person bezieht noch keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente aus der beruflichen Vorsorge
Handlungsbedarf?
Wenn Du verheiratet bist, musst Du nichts unternehmen. Im Fall Deines Todes legt uns Dein Ehegatte einfach die Heiratsurkunde vor.
Für Kinderrenten musst Du ebenfalls nichts unternehmen, solange die Kinder offiziell im Familienbuch eingetragen sind, unabhängig davon, ob Du verheiratet bist oder Kinder adoptiert hast.
Wenn Du nicht verheiratet bist, aber im Konkubinat lebst, erledige bitte das Folgende:
- Fülle die Begünstigungserklärung aus und sende sie per Email an hp@avadis.ch.
- Du musst einen notariell beglaubigten Unterstützungsvertrag abschliessen mit Deinem Partner. Bitte bewahre dieses Dokument zuhause auf, wir benötigen es erst im Falle Deines Todes. Ein Muster findest Du bei den Downloads, es muss aber nicht dieser sein.