Wie tätige ich freiwillige Einkäufe:

Schritt 1: Einkaufspotenzial Bitte prüfe auf Deinem Vorsorgeausweis oder mit unserer Verwaltung (hp@avadis.ch), ob Du genügend Einkaufspotenzial für den geplanten Einkauf hast.

Schritt 2: Fülle das Einkaufs-Formular aus Bevor Du den ersten freiwilligen Einkauf machst, fülle bitte das Einkaufs-Formular aus und deklariere allenfalls vorhandene weitere Vorsorgeguthaben. Du kannst das Formular hier herunterladen.

Schritt 3: Einzahlung Dein Überweisungsauftrag sollte Deinen Namen, Deine AHV-Nummer und den Vermerk «freiwilliger Einkauf» enthalten.

Unsere Kontodetails: IBAN: CH41 0900 0000 1444 7208 1, lautend auf Caisse de pension Hewlett-Packard Plus

Wieso?

Du kannst durch zusätzliche freiwillige Einkäufe Deine zukünftigen Altersleistungen erhöhen. Diese Einkäufe dienen dazu, Lücken in der beruflichen Vorsorge auszugleichen oder eine vorzeitige Pensionierung vorzufinanzieren.

  • Bis zu 12 freiwillige Einzahlungen pro Kalenderjahr sind möglich
  • Kein Mindestbetrag für freiwillige Einkäufe
  • Freiwillige Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
  • Dein Vorsorgeausweis zeigt den maximal möglichen Einkaufsbetrag für Deckungslücken gemäss Tabelle 3.
  • Du erhältst eine Bestätigung für Deine Steuererklärung sobald Dein Einkauf verbucht wurde
  • Vorbezüge für Wohneigentumsförderung müssen zuerst zurückbezahlt werden (min. CHF 20'000)
  • Freizügigkeitskonti oder weitere Vorsorgegelder werden bei der Berechnung des maximal möglichen Einkaufspotential berücksichtigt und verkleinern dieses.
  • Personen, die aus dem Ausland zuziehen und erstmals einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angehören, dürfen innerhalb der ersten 5 Jahre maximale Einkäufe von 20% des versicherten Lohns pro Kalenderjahr tätigen.
  • Zwischen freiwilligen Einkäufen und Kapitalbezügen müssen mindestens 3 Jahre verstreichen. Weitere Informationen im Abschnitt «Einkäufe und Steuern»

Freiwillige Einkäufe und Steuern

Freiwillige Einkäufe können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Bitte beachte die folgenden Einschränkungen:

Wenn Du innerhalb von 3 Jahren nach einem freiwilligen Einkauf einen Kapitalbezug tätigst (z.B. in Form von Wohneigentumsförderung, Frühpensionierung, etc.), werden die Steuerbehörden den Einkauf höchstwahrscheinlich als Steuerumgehung werten. In der Folge werden sie rückwirkend die Abzugsfähigkeit des Einkaufs verneinen und eine Nachsteuerrechnung ausstellen. Freiwillige Einkäufe sollten deshalb Teil einer längerfristigen Finanzplanung sein.

Seit dem 1.1.2016 richtet die Pensionskasse maximal Altersrenten in der Höhe der 4-fachen AHV-Maximalrente (+ allfällige Rente 2) in Rentenform aus. Wenn Dein Altersguthaben eine höhere Rente ergibt, musst Du die Differenz als Einmalzahlung beziehen. Bitte berücksichtige das, wenn Du Dich kurz vor der Pensionierung noch einkaufen willst.

Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind und erstmals einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angehören, dürfen innerhalb der ersten 5 Jahre pro Kalenderjahr maximal Einkäufe in Höhe von 20% des versicherten Lohns tätigen.

Vorfinanzierung der Frühpensionierung

Wenn Du Dich frühzeitig mit voller Altersrente pensionieren lassen willst, musst Du ein höheres Alterskapital ansparen, da dieses Kapital entsprechend länger ausreichen muss, was sich in einem entsprechend tieferen Umwandlungssatz äussert.

Zusätzlich kannst Du eine AHV-Überbrückungsrente vorfinanzieren, da die reguläre AHV-Altersrente erst ab Alter 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer) ausgerichtet wird. Diese Überbrückungsrente bis maximal zur Höhe der vollen AHV-Altersrente wird durch einen Teil Deines Alterskapitals finanziert (siehe Anhang des Reglements). Bitte teile Avadis (hp@avadis.ch) den gewünschten Pensionierungszeitpunkt mit, um die Höhe der notwendigen Einzahlung zu erfahren.

Deine Altersrente darf nicht höher sein als 105% der vollen Altersrente im Alter 65. Wenn Du also Deine frühzeitige Pensionierung vorfinanziert und dann trotzdem nicht frühzeitig pensioniert wirst, riskierst Du, einen Teil Deines Kapitals zu verlieren.

Unter Download findest Du ein Worksheet zur Modellierung von Einkäufen.

ACHTUNG: Deine Altersrente darf nicht höher sein als 105% der vollen Altersrente im Alter 65.

Wenn Du also Deine frühzeitige Pensionierung vorfinanziert und dann trotzdem nicht frühzeitig pensioniert wirst, riskierst Du, einen Teil Deines Kapitals zu verlieren.

Vorsorgelücken füllen

Einkaufspotential in der beruflichen Vorsorge ist nicht unbedingt auf ein Versäumnis zurückzuführen, eine solche Lücke muss nicht unbedingt gefüllt werden. Es zeigt einzig die Differenz zwischen dem projiziertem Alterskapital im Alter 65 (bei unverändertem Lohn) und dem maximal möglichen Alterskapital gemäss Gesetz und Reglement (siehe Anhang 1 des Reglements).

Vorsorgelücken können entstehen durch:

  • Unzureichendes Sparkapital, beispielsweise durch fehlende Beitragsjahre (z.B. Ausbildung, Auslandsaufenthalte, Leave), Vorbezüge (Wohnbauförderung, Vorsorgeausgleich bei Scheidung) oder eine frühere Vorsorgelösung mit tieferen Beiträgen als die HP Pensionskasse.
  • Lohnänderungen: Da das maximal mögliche Alterskapital in Prozent des versicherten Lohns definiert ist, steigt mit einer Lohnerhöhung auch der absolute mögliche Einkaufsbetrag.

Du findest Deinen maximal möglichen Einkaufsbetrag auf deinem jährlichen Vorsorgeausweis. Er wird auf der 2. Seite in der unteren Hälfte ausgewiesen und heisst: "Maximaler Einkaufsbetrag im Alter 65»