Offizielle Information zur Teilliquidation per 31. Dezember 2019

01.07.2020

Liebe Mitglieder

Wie Sie bereits wissen, haben HP International Sàrl, HP Europe BV, Amsterdam Meyrin Branch und HP Schweiz GmbH (hiernach: HPI), welche unserer Stiftung seit dem 1. Januar 2016 angeschlossen sind, ihren Anschlussvertrag auf den 31 Dezember 2019 gekündigt.

Die Kündigung eines Anschlussvertrags löst gemäss dem aktuellen Teilliquidationsreglement eine Teilliquidation der Stiftung aus.

Deshalb hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2020 festgestellt, dass die Bedingungen für eine Teilliquidation per 31 Dezember 2019 erfüllt sind und hat seinem Pensionskassenexperten, Mercer Schweiz AG, die Erstellung eines Teilliquidationsberichtes in Auftrag gegeben.

In Übereinstimmung mit Artikel 9 des Teilliquidationsreglements, muss die Stiftung die aktiven Destinatäre und die Rentenbezüger über den Tatbestand und die Modalitäten der Teilliquidation informieren, was durch diesen Brief erfolgt.

Die Hauptpunkte der Teilliquidation, welche im "Bericht über die Teilliquidation" detailliert beschrieben werden, sind folgende:

  • Stichtag für die Erstellung der Teilliquidationsbilanz ist der 31 Dezember 2019 (Berechnung aller Ansprüche), welcher dem Kündigungsdatum der Anschlussverträge entspricht.
  • Infolge der Beendigung des Anschlussvertrages, werden die aktiven Mitglieder und die Rentner der HPI kollektiv an die Sammelstiftung La Collective de Prévoyance - Copré übertragen. Die aktiven Versicherten und die Rentner der anderen angeschlossenen Unternehmen verbleiben in der Stiftung.
  • Der Austritt der HPI entspricht einem "kollektiven Austritt" gemäss Teilliquidationsreglement. Im Fall eines kollektiven Austritts müssen auch die technischen Rückstellungen und die Wertschwankungsreserven im Verhältnis zu den getragenen Risiken übertragen werden. Die entsprechenden Beträge sind aus dem Teilliquidationsbericht ersichtlich.
  • Weder die Freizügigkeitsleistungen der aktiven Versicherten noch die laufenden Renten der Rentner werden von der Teilliquidation berührt.

Gemäss Artikel 9 des Teilliquidationsreglements haben Sie die Möglichkeit, innert 30 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens die Bedingungen der Teilliquidation zu überprüfen und gegen den Beschluss des Stiftungsrates Ein-sprache zu erheben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte innert 30 Tagen ab Erhalt dieser Mitteilung per Post oder E-Mail an Frau Lydia Ackermann unter nachstehender Adresse. Sie wird den Antwortprozess koordinieren:


Frau Lydia Ackermann
Geschäftsführerin
Pension Fund Hewlett-Packard Plus
150, route du Nant d'Avril
1217 Meyrin
Mobile +41 79 303 67 26
lydia.ackermann@pensionplus.ch

Uns ist bewusst, dass Ihnen diese Ausführungen lang und kompliziert erscheinen mögen. Indessen ist es die Pflicht des Stiftungsrats, welcher die Rechtmässigkeit der Stiftung und ihrer Tätigkeiten gewährleisten muss, allen Destinatären die notwendigen Informationen in einer transparenten Art zukommen zu lassen.

Der Stiftungsrat